Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das Arbeitsrecht läßt sich in zwei Bereiche aufteilen, das Individual-Arbeitsrecht und das Kollektiv-Arbeitsrecht.
Das Individual-Arbeitsrecht regelt Fragen bezüglich des Arbeitsvertrages und der Arbeitsbedingungen, wie Fragen bezüglich der Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, Krankheit und Kündigungsschutz.
Das Kollektiv-Arbeitsrecht behandelt Fragen, die sich durch Tarifverträge geregelte Arbeitsverhältnisse ergeben. Hier steht das Kolletiv aus Arbeitsnehmern und Arbeitnehmerinnen einem oder mehreren Arbeitgebern gegenüber. So sind hier das Tarifvertragsrecht, das Recht der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Fragen der Mitbestimmung im Aufsichtsrat eines Unternehmens, wie auch mittels eines Betriebsrates geregelt.
Bei sämtlichen Fragen und Rechtsstreitigkeiten, die sich aus einem Arbeitsverhältnis ergeben können, berate ich Sie umfassend. Aus jahrelanger Erfahrung weiß ich Ihre Interessen bestmöglich einzufordern und vor Gericht erfolgreich in Ihrem Sinne zu vertreten.
Kleiner Ostring 99
70374 Stuttgart
Tel.: 0711 633 58 79
Fax: 0711 633 58 80
Mobil: +49 171 4748920
Email: kanzlei@kuhlmey.biz