Das Familienrecht regelt alle Rechtsverhälthnisse, die sich durch Ehe - Eherecht -, Lebenspartnerschaft und Familie ergeben. Darüber hinaus fallen unter das Familienrecht auch die Bereiche der gesetzlichen Vertretung wie Vormundschaft und Pflegschaft. In allen Bereichen des Familienrechts und Eherechts, bei Fragen bezüglich einer Eheschließung und eines Ehevertrages, bei Fragen und Probleme bezüglich einer Ehescheidung und des Sorgerechts für Kinder, berate ich Sie umfassend und kompetent, auch im Einvernehmen und gemeinsam mit Ihrem Partner.
Das Erbrecht regelt alle Belange den Nachlass betreffend, also den Übergang des Vermögens einer Person, eines Erblassers, bei ihrem Tod auf andere Personen. Bei allen Fragen und Problemen, die sich aus dem Themenkreis von Erbe und Erbschaft ergeben können, berate ich Sie gerne und vertrete Ihre Interessen erfolgreich vor Gericht.
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